Stell Dir vor, Du führst eines der größten E-Commerce-Unternehmen weltweit. Dein Versandgeschäft boomt, doch plötzlich erhältst Du eine Abmahnung von den französischen Behörden. Der Grund: Fehlende Recyclingkennzeichnungen und falsche Verpackungskennzeichnungen, die gegen die
französischen Abfallrichtlinien verstoßen.
So erging es Amazon im Jahr 2018. Das Unternehmen wurde mit einer Strafzahlung von mehreren Millionen Euro belegt, weil mehr als 100.000
Produkte ohne die korrekten Recyclinghinweise und Entsorgungsinformationen auf den französischen Markt verschickt wurden. Amazon musste die betroffenen Verpackungen zurückrufen und sicherstellen, dass alle zukünftigen Lieferungen den nationalen Verpackungsvorschriften entsprechen.
Warum dieser Fall für Dich wichtig ist: Ab 2025 tritt die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) in Kraft – und sie betrifft Dich als Onlinehändler oder Verlag direkt, wenn Du Verpackungen in Umlauf bringst.
Fehler in der Verpackungskennzeichnung können nicht nur zu Bußgeldern führen, sondern auch dazu, dass Deine Produkte in bestimmten Ländern nicht mehr verkauft werden dürfen, bis Du die Anforderungen erfüllst.
Lektion aus dem Fall:
- Kennzeichnungspflichten sind ernst: Fehlende oder fehlerhafte Recyclingkennzeichnungen können Bußgelder oder Verkaufsverbote nach sich ziehen.
- Die EU hat strenge Verpackungsregeln, und diese gelten für alle – auch für kleine und mittelständische Unternehmen.
- Anpassungen sind notwendig: Wer auf den Versandmarkt in Europa geht, muss sicherstellen, dass die Verpackungen in allen Mitgliedstaaten den
nationalen und EU-weiten Vorschriften entsprechen.
Was bedeutet das für Dich als Unternehmer?
Der Fall Amazon zeigt, wie schnell selbst große Unternehmen von den Behörden bestraft werden können, obwohl sie global tätig sind. Wenn Du
nicht rechtzeitig auf die PPWR reagierst, könnte das auch für Dein Unternehmen teuer werden.
Fehlende Recyclingkennzeichnungen oder nicht konforme Verpackungen können nicht nur zu Bußgeldern führen, sondern auch dazu, dass
Deine Produkte in bestimmten Ländern gar nicht mehr verkauft werden dürfen, bis die Anforderungen erfüllt sind.
Im Fall von Amazon mussten nicht nur die Verpackungen angepasst werden, sondern auch die gesamte Lieferkette überprüft werden, um sicherzustellen, dass alle zukünftigen Produkte korrekt gekennzeichnet sind. Und auch Du musst Deine Prozesse anpassen, um teure Rückrufaktionen oder
Verkaufsverbote zu vermeiden.
Warum Du jetzt handeln solltest – als Shop oder Verlag
Die PPWR betrifft Dich, sobald Du Verpackungen in Umlauf bringst – sei es für den Versand von Produkten oder Abonnements. Hier ein paar
konkrete Praxisbeispiele:
- E-Commerce:
Ein Onlineshop für Kosmetik verschickt Lippenstifte in überdimensionierten Verpackungen mit viel Leerraum – zukünftig verboten. Konsequenz:
Abmahnungen, Bußgelder, Lieferverbot in bestimmten Ländern. - Verlag:
Ein Verlag verschickt seine Zeitschriften in Kunststoffhüllen ohne Recyclingkennzeichnung nach Frankreich – dort ist das bereits heute
strafbar. Bald auch in allen anderen EU-Ländern.
Verzögerungen in der Umsetzung der neuen Verpackungsvorgaben können teure Konsequenzen haben. Handle jetzt, bevor es zu spät ist.
Die 5 größten Änderungen der PPWR – und was sie für Dich bedeuten
1. Überverpackung wird verboten
Verpackungen müssen künftig effizienter und platzsparender sein. Leerraum kostet nicht nur Geld, sondern stellt auch ein regulatorisches
Problem dar.
- Für Onlinehändler: Verpacke effizienter! Überdimensionierte Kartons gehören der Vergangenheit an
- Für Verlage: Passe Versandhüllen exakt an die Formate Deiner Bücher und Zeitschriften an
Strafe bei Verstoß: In Ländern wie Frankreich und Spanien drohen Bußgelder von 1.500–3.000 € pro Verstoß – und mit steigender Tendenz.
2. Mehrweg wird Standard
Die PPWR verpflichtet Unternehmen dazu, Verpackungen wiederverwendbar zu gestalten, sofern es praktikabel ist.
- Im E-Commerce: Mehrwegboxen für Retouren werden zur Pflicht
- Im Verlagswesen: Wiederverwendbare Einschübe für Lese- und Presseexemplare
Praxisbeispiel für Verlage: Verlage können Umschlagkartons mit wiederverschließbarem Klebestreifen nutzen – ideal für Prüfexemplare und Rückläufer.
3. Rezyklatpflicht für Kunststoffverpackungen
Bis 2030 müssen Verpackungen in Kunststoffanteilen einen bestimmten Anteil an recyceltem Kunststoff enthalten. Reine Neuware ist tabu –
Ausnahmen gibt es nur bei bestimmten Mischformen.
- Händler, die Luftpolstertaschen oder Umverpackungen aus Plastik nutzen, müssen auf Rezyklatanteile achten
- Verlage, die Magazine in Folien verschicken, müssen auf recyclingfähige oder kompostierbare Materialien umstellen
Tipp: Wer frühzeitig auf Papierhüllen oder zertifiziertes Rezyklat umstellt, spart doppelt – sowohl bei den Kosten als auch beim Aufwand für Nachweise.
4. Kennzeichnungspflicht für alle Verpackungen
Alle Verpackungen müssen künftig standardisiert gekennzeichnet werden – mit klaren Informationen zur Sortierung, Entsorgung und Recyclingfähigkeit.
- Beispiel Italien: Heute verlangt Italien farbige Mülltrennsymbole auf Verpackungen. Fehlt diese Kennzeichnung, kann dies zu Verkaufsverboten führen.
Tipp: Wir als Fulfillment-Partner übernehmen das für Dich – vom Recyclingcode bis zum richtigen Etikett.
5. Konformitätserklärungen & EPR-Bevollmächtigte
Wenn Du EU-weit versendest, brauchst Du künftig:
- Eine Konformitätserklärung für jede Verpackung
- Einen Bevollmächtigten in jedem Land, der Deine Verantwortung übernimmt
Keine Formalitäten? Kein Versand. So einfach und streng wird es.
Die 5 wichtigsten Änderungen der PPWR auf einen Blick:
Änderung |
Was bedeutet das? |
Überverpackung wird verboten |
Verpackungen müssen effizienter und platzsparender sein. |
Mehrweg wird Standard |
Verpackungen müssen wiederverwendbar sein, wenn es praktikabel ist. |
Rezyklatpflicht für Kunststoff |
Kunststoffverpackungen müssen Rezyklatanteile enthalten. |
Kennzeichnungspflicht |
Verpackungen müssen korrekt und einheitlich gekennzeichnet werden. |
Konformitätserklärungen |
Für jedes Land muss eine Konformitätserklärung und ein Bevollmächtigter ernannt werden. |
Was bedeutet das für Deinen Alltag?
Im E-Commerce:
Du musst Deine Verpackungen neu kalkulieren, Materialien nachweisen, Kennzeichnung und Logistik anpassen – andernfalls riskierst Du Verkaufsverbote und Retourprobleme.
Im Verlagswesen:
Abo-Versand, Presseexemplare oder Lieferungen an Buchhändler müssen PPWR-konform verschickt werden – sonst drohen Bußgelder oder hohe Reputationsverluste.
So helfen wir Dir als Fulfillment-Partner
Wir sind spezialisiert auf Versandlösungen für E-Commerce und Medienhäuser – und begleiten Dich sicher durch die PPWR-Anforderungen:
- Konforme Verpackungsmaterialien mit Recyclinganteil
- Verpackungsoptimierung nach Produktmaß und Einsatzzweck
- Mehrweg- und Retourenlösungen für Bücher, Waren & Printprodukte
- Kennzeichnung und Nachweise inkl. Konformitätserklärungen
- Vermittlung von EPR-Partnern und Bevollmächtigten
Fazit: Wer jetzt vorbereitet ist, hat später keinen Stress
Die EU macht ernst mit Verpackungsmüll – und das ist gut so.
Doch für Dich als Shop oder Verlag bedeutet das: Rechtssicherheit, Nachhaltigkeit und Versand müssen zusammenpassen.
Mit uns als Fulfillment-Dienstleister bist Du startklar PPWR-sicher, zukunftsfähig und effizient.
Sprich uns an – wir beraten Dich unverbindlich und finden die optimale Verpackungslösung für Deinen Versand bei uns!